BauAnalyst prüft Ihr Leistungsverzeichnis in Sekunden auf VOB-Risiken, Nachtragsrechte und Fallstricke — mit dem Wissen eines erfahrenen Baujuristen.
Jeden Tag verlieren Bauunternehmen bares Geld — nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch unbekannte Rechte.
Unklare Positionen, fehlende Mengenangaben, versteckte Pauschalklauseln — im Durchschnitt entgehen Bauunternehmen 8–15% Ihres Auftragswerts durch verpasste Nachträge.
VOB/B §4 Abs. 3 verlangt Bedenken "unverzüglich schriftlich". Wer das nicht macht, haftet selbst. Aber wer hat schon die Zeit, 200 Seiten VOB auswendig zu lernen?
Erfahrene Baukaufleute brauchen Tage für eine gründliche LV-Analyse. Fehlt das Know-how, werden kritische Klauseln übersehen — bis es zu spät ist.
Ohne schriftliche Behinderungsanzeige, ohne korrekte Bedenkenanmeldung stehen Sie vor Gericht mit leeren Händen. Die VOB ist formalistisch — wer die Form nicht kennt, verliert.
Drei Schritte. Keine Installation. Keine juristische Vorkenntnisse nötig.
PDF oder Excel-Datei per Drag & Drop hochladen. Funktioniert mit allen gängigen LV-Formaten.
BauAnalyst prüft jede Position gegen 74+ VOB- und BGB-Paragraphen und erkennt Risiken, die Menschen übersehen.
Fertige Dokumente, konkrete Handlungsempfehlungen und exakte Paragraph-Zitate — direkt verwendbar.
PDF oder Excel hochladen — KI prüft jede Position auf Risiken, Nachtragsrechte und VOB-Verstöße.
VOB/A, B, C (44 ATVs), BGB §§ 631–650v und HOAI — immer aktuell, immer parat.
Bedenkenanmeldung, Behinderungsanzeige, Nachtragsangebot — rechtssicher in 30 Sekunden.
Fragen Sie wie bei einem Baujuristen — Antworten mit exakten Paragraphen, sofort.
Von Bauunternehmen, die täglich mit VOB arbeiten.
“In der ersten Woche haben wir mit BauAnalyst einen Nachtrag von 47.000 € identifiziert, den wir sonst übersehen hätten. Das Tool hat sich in 10 Minuten amortisiert.”
“Ich prüfe jeden Montag die neuen LVs — früher hat das 2 Tage gedauert. Jetzt bin ich in 2 Stunden fertig und schlafe besser, weil ich weiß, dass nichts übersehen wurde.”
“Die Bedenkenanmeldung nach §4 Abs. 3 VOB/B hat der Assistent für mich in perfektem juristischen Deutsch geschrieben. Auftraggeber war beeindruckt.”
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